Die selbstligierenden Brackets
Das Besondere an den selbstligierenden Brackets ist der Vorteil, dass diese keine separaten haltenden Drähte benötigen. Selbstligierend sind diese Brackets durch kleine Klammern, die den Bogen halten können und durch die der Draht dann auch optimal durchgleiten kann. Hierdurch wird Reibung an den Zähnen deutlich vermindert und deshalb sind diese Brackets auch schonender für die Zähne und verursachen damit deutlich weniger Nebenwirkungen. Generell können die selbstligierenden Brackets sowohl aus Keramik als auch aus Metall gefertigt werden und sie bieten deshalb auch eine ästhetische Lösung.
Allerdings sind die Typen von Brackets auch deutlich kostspieliger als herkömmliche Brackets und die gesetzlichen Krankenkassen tragen auch in diesem Fall die Mehrkosten nicht. Bei Vorliegen einer medizinischen Indikation werden diese Kosten jedoch von den privaten Krankenkassen oder den Zahnzusatzversicherungen übernommen, wenn ein entsprechender Versorgungstarif besteht.
Die Lingualbrackets
Die Lingualbrackets werden grundsätzlich an der Zahninnenseite befestigt und sind somit praktisch unsichtbar von außen. Sie bieten deshalb immer die beste Lösung für einen Patienten, der Wert auf eine besonders ästhetische Behandlung legt. Dabei ist ihre Wirksamkeit bei der Zahnregulierung genauso gegeben wie bei den außenliegenden Brackets und sie kann aufgrund der besonders präzisen Fertigung in manchen Fällen sogar den Bukkalbrackets überlegen sein. Allerdings können die Lingualbrackets den Träger zumindest in der Anfangszeit beim Sprechen behindern, da sie Auswirkungen auf die freie Beweglichkeit der Zunge haben. Ferner ist diese Behandlungsmethode auch besonders kostspielig, da die Lingualbrackets in aufwändigen Verfahren sehr individuell hergestellt werden.
Welche Kosten können entstehen bei einer Zahnspange mit Brackets?
Grundsätzlich sind die Kosten für eine feste Zahnspange mit Brackets einerseits immer abhängig vom Behandlungsumfang als auch von der Art der Brackets. Dabei wird eine einfache Behandlung mit den herkömmlichen Metallbrackets immer dann von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn eine medizinische Indikation für eine Zahnspange vorliegt. Jedoch gilt auch dies zumeist nur für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und Erwachsene müssen eine entsprechende Zahnkorrektur meist selbst bezahlen. Auch bei Kindern und Jugendlichen liegt eine Indikation nur dann vor, wenn ein bestimmter Schweregrad der Zahnfehlstellung erreicht wird. Diese ist wiederum durch gesetzlichen Vorschriften genau definiert und es ist festgelegt, ab welchem Schweregrad eine Übernahme durch die Krankenkasse erfolgt. Hingegen erstatten private Krankenkassen und auch Zusatzversicherungen diese Kosten bei entsprechender Versicherung zumeist generell.
Generell existieren fünf verschiedene kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG), wobei die Krankenkasse ab dem dritten Grad dann die Kosten übernimmt. Deshalb ist es vor einer kieferorthopädischen Behandlung immer sehr wichtig, dass bei der Eingangsuntersuchung festgestellt wird, ob eine entsprechende Indikation für eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse vorliegt. Für den Fall, dass eine Indikation bei Kindern oder Jugendlichen gegeben ist, zahlt die gesetzliche Krankenkasse 80% der Kassenleistung sofort und die fehlenden 20% müssen beim ersten Kind zunächst selbst vorgestreckt werden. Beim zweiten Kind werden hingegen 90% der Kosten sofort übernommen und es müssen nur 10 % selbst bezahlt werden zunächst. Nach dem Abschluss der Behandlung werden dann auch die vorab selbst bezahlten Anteile von der Krankenkasse erstattet. Durch dieses System wollen die gesetzlichen Krankenkassen sicherstellen, dass eine Behandlung auch abgeschlossen wird.