Wann braucht man eine Zahnspange?

Gebissanomalien sind sehr häufig und reichen von kleinen Zahnfehlstellungen bis hin zu schwerwiegenden Kieferanomalien. Dabei wird heute zumeist mit verschiedenen Typen von Zahnspangen eine Korrektur vorgenommen. In diesem Beitrag wollen wir Ihnen darstellen, wann eine Zahn- oder Kieferkorrektur sinnvoll ist und dabei die Frage beantworten: Wann braucht man eine Zahnspange?
Inhaltsverzeichnis

Warum sollte man eine Zahnfehlstellung korrigieren lassen?

Ein regelmäßiges Gebiss ist nicht attraktiv, sondern erleichtert auch die Zahnpflege und schützt vor Karies oder Parodontose, da Zahnfehlstellungen, Engstände und Verschachtelungen im Gebiss diese Zahnerkrankungen begünstigen. Außerdem haben sowohl die Zähne als auch die Kiefer einen nicht unerheblichen Einfluss auf das gesamte Wohlbefinden eines Menschen. 

Damit ein Gebiss einwandfrei funktionieren kann, müssen die obere und die untere Zahnreihe an ganz bestimmten Punkten aufeinandertreffen. Für den Fall, dass dies nicht gegeben ist, werden Kiefer und Kiefergelenke überstrapaziert und deshalb dauerhaft fehlbelastet. Hieraus resultieren dann oft Verspannungen im Nacken– und oberen Rückenbereich, Kopfschmerzen, Müdigkeit und auch Konzentrationsprobleme.

Langfristig können sich auch ernsthafte Probleme mit dem Kiefergelenk einstellen. Außerdem kann man auch manche Magen- und Darmbeschwerden auf eine gestörte Kau- oder Abbeißfunktion zurückführen. Für den Fall, dass die Zunge beim Kauen und Sprechen wegen einem Platzmangel gegen die Zähne stößt, sind insbesondere Sprachprobleme , wie z. B. das Lispeln als auch Kieferverformungen und falsche Zahnstellungen begünstigt. Nach den Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen ist eine kieferorthopädische Behandlung eine wichtige vertragszahnärztliche Versorgung, bei der Zahnspangen eine bedeutende Rolle spielen. Diese kann also in Anspruch genommen werden, wenn gemäß der Richtlinie „eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung die Funktion des Beißens, des Kauens, der Artikulation der Sprache oder eine andere Funktion, wie z. B. Nasenatmung, Mundschluss oder Gelenkfunktion, erheblich beeinträchtigt ist(…)“.

Bei welchen Fehlstellungen und Beschwerden braucht man eine Zahnspange?

Eine Zahnspange ist in den meisten Fällen dann notwendig, wenn man selbst oder das eigene Kind durch eine Zahn- oder Kieferfehlstellung gesundheitlich beeinträchtigt ist. Hierbei gilt dies sowohl für physische als auch psychische Beeinträchtigungen. Die wichtigsten Beeinträchtigungen sind hierbei :

  • Eine Störung der Kaufunktion
  • hörbare Sprechprobleme, wie z. B. das Lispeln.
  • Eine Beeinträchtigung des Kiefergelenks, Schmerzen im Kiefergelenk, das Kiefergelenk mit Folgebeschwerden wie z. B. Verspannungen im Nacken- und Schulterbereich, Kopfschmerzen, Tinnitus als auch besondere Atemprobleme wie z. B. Schnarchen
  • Eine erhöhte Anfälligkeit für Karies oder auch Zahnfleischentzündungen wegen schiefen Zähnen, Verschachtelungen und Engständen, die eine angemessene Mundhygiene behindern.
  • Fehlbildungen des Kiefers
  • Weitere ästhetische sowie auch psychische Probleme, wie z. B. eine Hemmung, die Zähne zu zeigen, Depressionen oder eine Vermeidung von sozialen Kontakten wegen Schamgefühlen.

Verursacht werden diese Beschwerden von einer Reihe von Zahnfehlstellungen oder auch Kieferthematiken, die in unterschiedlichster Ausprägung auftreten können. Um die Frage beantworten zu können – Wann braucht man eine Zahnspange ? – muss man immer auf den Umfang der Beschwerden sowie auch auf den Grad der Fehlstellung abstellen. Die wichtigsten Fehlstellungen von Zähnen und Kiefer sind folgende:

  • Die vergrößerte Frontzahnstufe, bei der die Oberkieferfrontzähne zu weit vor den vorderen Unterkieferzähnen stehen (Überbiss).
  • Ein vorstehender Unterkiefer (Progenie), beim dem die unteren Schneidezähne vor die Oberkieferzähne beißen, oftmals verbunden mit einem vorstehenden und auch vergrößerten Unterkiefer.
  • Ein tiefer Biss, bei dem die oberen Zähne zur Hälfte oder sogar ganz die unteren Zähne überdecken.
  • Der Engstand, bei dem die Zähne nicht ausreichend Platz haben und gedrängt stehen, schief und verschachtelt gewachsen sind.
  • Ein offener Biss, bei dem die Backenzähne beim Zusammenbeißen zwar aufeinander treffen, jedoch die Frontzähne auseinander klaffen, so dass eine Öffnung entsteht.
  • Ein Kreuzbiss bzw. eine Fehlverzahnung, bei der der Oberkiefer schmaler ist als der Unterkiefer.
  • Eine Nichtanlage von Zähnen, bei der genetisch bedingt ein oder mehrere Zähne fehlen.

Ab wann braucht man eine Zahnspange ? – kieferorthopädische Untersuchungen

Generell sollte man Kinder vor ihrer Einschulung einmal eine kieferorthopädische Untersuchung durchlaufen haben und dann im Alter von ca. 9 Jahren ein weiteres mal. Grundsätzlich beginnt eine kieferorthopädische Behandlung zumeist mit dem Zahnwechsel der Seitenzähne, d. h. In der Regel in einem im Alter von neun bis zehn Jahren stattfindet. Jedoch erfordert sie dann meistens sehr viel Geduld, denn eine Korrektur kann nur langsamer durchgeführt werden als bei Kindern, die sich noch im Wachstum befinden.

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Wann braucht man eine Zahnspange und welche ist dann geeignet ?

Bei der Planung einer kieferorthopädischen Behandlung muss zunächst die Frage geklärt werden, durch welche Art von Zahnspange sich eine individuelle Kiefer- oder Zahnfehlstellung am besten korrigieren lässt. Hierbei existieren keine wissenschaftlichen Leitlinien darüber, wann eine lose oder auch feste Zahnspange am besten geeignet ist und es gibt eine Vielzahl von Faktoren, die bei dieser Entscheidung berücksichtigt werden müssen. Entscheiden sind vor allen Dingen folgende Parameter:

  • der Typus und die Ausprägung einer Zahnfehlstellung oder Kieferanomalie
  • das Alter des Patienten
  • der Zustand des Gebisses – die Anzahl der der vorhandenen bleibenden Zähne bzw. die Anzahl der Milchzähne
  • die Motivation und Kooperationsbereitschaft des Patienten
  • sowie auch die mögliche Disziplin bei der Mundhygiene des Patienten

Generell sind jedoch feste Zahnspangen besonders bei einem schweren Engstand, bei Zahndrehungen, der Behandlung eines zu kleinen Kiefers, bei Zahnwurzelbewegungen und auch bei notwendigen Verschiebungen von Zähnen über eine größere Strecken angezeigt. Hingegen eigenen sich lose Zahnspangen oft für die Verbreiterung von Zahnbögen, eine Korrektur eines zu großen Frontzahnabstandes, eine Vorverlagerung des Unterkiefers und eine Korrektur von Funktionsstörungen des Gebisses und der Muskulatur. Grundsätzlich gilt jedoch die Vorgehensweise, dass feste Zahnspangen nahezu ausschließlich an bleibenden Zähnen angebracht werden.

Vor- und Nachteile von Zahnspangen

Häufig werden Annahmen diskutiert, dass viele Zahnspangen verordnet werden, obwohl dies aus medizinischer Sicht nicht wirklich angezeigt ist. Deshalb ist es sinnvoll, generell einmal die Vor- und Nachteile von Zahnspangen zu beleuchten. Das Tragen einer Zahnspange kann auch mit Schwierigkeiten verbunden sein.

Die Vorteile einer Zahnspange

Die Nachteile einer Zahnspange

Mit einer Zahnspange können so gut wie alle Zahn- und Kieferfehlstellungen behoben werden, wenn man den richtigen Zeitpunkt für eine Behandlung nicht verpasst.Im Durchschnitt dauert die Behandlung mit einer Zahnspange zwei Jahre, um erfolgreich zu sein. Deshalb muss man also durchhalten. Dies ist bei allen Zahnspangen Behandlungen entscheidend.
Es gibt keine Altersbegrenzung für Zahnspangen – sie können von Kindern, jugendlichen und auch Erwachsenen getragen werden. Bei einer schlechten Mundhygiene und schlechten Pflege der Zahnspange durch den Patienten ist immer eine erhöhte Gefahr für Karies und Zahnfleischentzündungen gegeben.
Die Kieferorthopädie ist im allgemeinen eine schonende Behandlung, da sie nicht direkt in die Zahnsubstanz eingreift. Eine optimale und disziplinierte Mundhygiene ist also unbedingt vorausgesetzt beim Tragen einer Zahnspange.
Mit einer Zahnspange kann die gewünschten Ergebnisse erreichen, wenn der Patient bei der Behandlung entsprechend mitarbeitet. Kieferorthopäden haben dabei eine umfangreiche Erfahrung und wissen, welche Weg zum Ziel führen. Mit insbesondere festen Zahnspangen kann man nicht mehr unbedingt esse , was man will. Hierbei muss man insbesondere auf besonders klebrige und sehr harte Nahrungsmittel verzichten, die aus den Spangen nur noch schwerlich entfernt werden können oder diese beschädigen können.
In der Kieferorthopädie werden die Techniken und Materialien ständig verbessert und es verbessern sich dadurch sowohl Behandlungsdauer als auch Trageeigenschaften von Zahnspangen.Bei vielen besonders komfortablen Varianten von Zahnspangen können Kosten entstehen, die nicht von den Krankenkassen getragen werden. Oftmals sind zwar Finanzierungen möglich, jedoch können diese Zusatzkosten bei speziellen Zahnspangen durchaus einige tausend Euro betragen. Allerdings beteiligen sich Zusatzversicherungen an den Kosten und private Vollversicherungen tragen zumeist alle Kosten.
Zahnspangen können heute auch fast unsichtbar bleiben, je nach gewählter Methode.
Nach erfolgreicher Behandlung mit einer Zahnspange kann das Ergebnis dem Patienten auch zu einem größeren Selbstwertgefühl und zu mehr Selbstvertrauen verhelfen.

Wann braucht man eine Zahnspange? – die medizinische Indikation

Für einen Patienten kann auch die reine Ästhetik ausschlaggebend sein, eine Korrektur der Zähne vornehmen zu lassen. Wer ein unregelmäßiges Gebiss hat, schämt sich manchmal dafür und kann starke Hemmungen aufbauen beim Lachen oder auch Sprechen. Deshalb ist einem derartigen Patienten eine Zahnkorrektur genauso wichtig, wie einem Patienten, der diese aus gesundheitlichen Gründen wirklich braucht.

Bei größeren Fehlstellungen im Gebiss kann das Selbstwertgefühl stark leiden und tatsächlich psychische Konsequenzen haben. Allerdings fallen leider Ästhetik und auch psychische Probleme aufgrund eines unregelmäßigen Gebisses nicht unter eine medizinisch notwendige Behandlung und Zahnkorrekturen aus diesen Gründen werden deshalb auch nicht von den Krankenkassen übernommen.

Kostenerstattung bei KIG 3-5

Grundsätzlich wird die Behandlung von Zahnfehlstellungen von gesetzlichen Krankenkassen und auch entsprechenden Beihilfestellen nur dann erstattet, wenn diese in den Stufen 3-5 der kieferorthopädische Indikationsgruppen ( KIG) fallen.

Für alle anderen Fälle ist zwar eine Behandlung auch möglich, jedoch müssen in diesem Fall, je nach individueller Behandlungsschwere und -dauer einen Teil oder auch die gesamten Behandlungskosten vom Patienten oder den Eltern selbst bezahlt werden, wenn keine passende Zusatzversicherung oder eine private Krankenversicherung vorhanden ist.

Wie kann ein Kieferorthopäde bei der Frage helfen : Wann braucht man eine Zahnspange?

Ob eine Zahnspange notwendig oder hilfreich bei der Behandlung einer Zahn- oder Kieferfehlstellung ist, kann eine erfahrener Kieferorthopäde nach einer eingehenden kieferorthopädischen Untersuchung feststellen. Dabei kann er auch einschätzen, ob im konkreten Fall eine medizinische Indikation vorliegt, die auch eine Erstattung der Kosten für die Zahnspangen Behandlung durch die Krankenkasse rechtfertigt. 

Ferner wird er seinem Patienten auch verschiedene Behandlungsmöglichkeiten aufzeigen und die Vor- und Nachteile erläutern. Für den Fall, dass es mehr um ein kosmetisches oder ästhetisches Problem geht, das keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse rechtfertigt, wird ein erfahrener Kieferorthopäde auch aufzeigen, welche Kosten für eine Behandlung entstehen werden. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Kieferorthopäden bei der Beantwortung der Frage : Wann braucht man eine Zahnspange?

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FAQ: Wann braucht man eine Zahnspange?

Festsitzende Zahnspangen werden vor allem im bleibenden Gebiss zur Korrektur verwendet – etwa bei einem ausgeprägten Engstand, wenn Zähne gedreht oder über größere Strecken verschoben werden sollen.
Die Kosten für eine Zahnspange setzen sich aus der Art der Zahnregulierung, der Dauer der Behandlung und dem verwendeten Material zusammen. Kleinere Korrekturen beginnen bei etwa 500 Euro, eine festsitzende Spange beginnt bei 1.500 Euro und bei einem Kiefergelenkdefekt geht es bei 6.000 Euro los.
Die Kosten für die Spange übernimmt die Krankenkasse erst ab KIG-Stufe 3. Zahnfarbene Brackets, die in der Regel zwischen 500 und 1.000 Euro kosten, werden von der Kasse nicht übernommen. Durch die festsitzende Zahnspange erfordert die Mundhygiene einen höheren Aufwand.
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Ein Beitrag unserer Online-Redaktion

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