Zahnspange: Kieferorthopäde oder Kieferchirurg?

Trägt man sich mit dem Gedanken damit, eine Zahn- oder Kieferfehlstellung korrigieren zu lassen, kann sich durchaus die Frage stellen, ob dann die Kieferorthopädie oder vielleicht auch auch die Kieferchirurgie die richtige Adresse wäre, um ggf. eine Zahnspangen Therapie durchzuführen. In diesem Beitrag wollen wir darstellen, welche Unterschiede es zwischen der Kieferorthopädie und der Kieferchirurgie gibt und wer in welchen Fällen der richtige Spezialist für das individuelle Problem ist.
Inhaltsverzeichnis

Kieferorthopäde oder Kieferchirurg?

Generell sind Kieferorthopädie und Kieferchirurgie zwei verschiedene Berufe, die sich schon in Ausbildung und Qualifikation deutlich unterscheiden. In der Praxis weicht jedoch auch der Tätigkeitsbereich dieser beiden Berufe deutlich voneinander ab. Hierbei kümmert sich ein Kieferorthopäde in seiner Praxis in erster Linie um die Korrektur von Zahn- und Kieferfehlstellungen über eine Behandlung der Zähne mit Zahnspangen wohingegen ein Kieferchirurg ein chirurgischer Spezialist ist, der sich um Operationen im Gesichts- und Kieferbereich kümmert in seiner Praxis .

Ausbildungsinhalte

Ein Kieferorthopäde oder auch Facharzt für Kieferorthopädie hat ein Zahnmedizinstudium absolviert und ist zunächst einmal Zahnarzt. Durch eine qualifizierte Zusatzausbildung hat er sich anschließend dann auf Kieferorthopädie spezialisiert, die eine Regulierung von Zahn- und Kieferfehlstellungen durch Zahnspangen zum Inhalt hat. Dabei setzt er sehr unterschiedliche Techniken ein, wie z. B. feste und lose Zahnspangenarten und auch neuerdings transparente Aligner Schienen wie Invisalign ein.

Hingegen ist ein Kieferchirurg ein regulärer Arzt der eine humanmedizinische Ausbildung durchlaufen hat und im Anschluss eine Spezialausbildung zum Chirurgen absolviert hat. Um als Kieferchirurg tätig werden zu können, muss man deshalb neben Medizin und Zahnmedizin auch eine spezielle Fachausbildung im Bereich der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie durchlaufen haben. Deshalb konzentriert er sich in der Praxis dann auch auf Operationen im Gesichtsbereich, also besonders im Bereich Kiefer und Mund. Durch eine Operation lassen sich oftmals sehr schwere Fehlstellungen der Zähne korrigieren, die durch eine reine kieferorthopädische Behandlung nicht möglich wären.

Behandlungsschwerpunkte und Kombination der Fachbereiche

Will man in Deutschland eine Zahnkorrektur durchführen lassen, ist der Kieferorthopäde die erste Anlaufstelle. Hierbei kann dieser Fachzahnarzt das Kieferproblem oder ungerade Zähne ideal begutachten. Ferner haben sich auch einige Zahnärzte auf die Kieferorthopädie spezialisiert, Allerdings ist der richtige Spezialist in diesem Fall ein Kieferorthopäde, um Zahnregulierungen mit dem besten Ausbildungs- und Erfahrungs Background durchzuführen.

Auch kann man in Deutschland Gemeinschaftspraxen finden, die von Zahnärzten und Kieferorthopäden gemeinsam betrieben werden. Für den Fall, dass eine Zahn- oder auch Kieferfehlstellung besonders gravierend ist, kann es jedoch sein, dass eine reine Zahnspangen Behandlung nicht ausreichend ist. Hierbei bietet sich dann zumeist eine kombinierte Behandlung bei Kieferorthopäden und Kieferchirurgen an.

Besonders schwerwiegende Fehlstellungen im Kieferbereich werden deshalb zumeist erst durch einen kieferchirurgischen Eingriff korrigiert und dann im Anschluss mit einer kieferorthopädischen Therapie weiterbehandelt. Hierbei ist dann also eine Zusammenarbeit der beiden Fachbereiche notwendig, um ein gewünschtes Ergebnis zu erzielen. Zumeist ist dies in Fällen angezeigt, wenn es sich um Patienten mit schweren Fehlstellungen z. B. im Oberkiefer oder Unterkiefer handelt, die jedoch die Wachstumsphase schon beendet haben oder auch generell bei Fehlstellungen, die aufgrund ihrer Ausprägung eben nicht alleine mit einer Zahnspange behandelt werden können.

Kieferorthopäde oder Kieferchirurg – Welche Kosten entstehen?

Häufig wird ein chirurgischer Eingriff beim Kieferchirurgen von den Krankenkassen in Deutschland übernommen, wenn eine medizinische Indikation vorliegt. Hierdurch entstehen für den Patienten also zunächst meist keine Kosten. Allerdings kann die folgende kieferorthopädische Therapie mit einer Zahnspange dann zusätzliche Kosten verursachen, die der Patient selbst zu tragen hat. Hierbei ist dies immer davon abhängig, welche Technik (z. B. Invisalign) und Ausführung der Zahnspange gewählt wird.

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Generell übernehmen die Krankenkassen bei medizinischer Indikation zwar Kosten für lose und feste Zahnspangen bei Kindern und Jugendlichen, jedoch meist nur in einer Standardausführung. Erwachsene hingegen müssen in den meisten Fällen die Zahnspange selbst bezahlen, besonders wenn sie Zahnschienen nach der Invisalign Methode wählen. Klassische lose und feste Zahnspangen mit Metallbrackets gehören zu den eher preiswerten Methoden, wohingegen z. b. eine linguale Zahnspange oder eine Therapie mit den transparenten Aligner Zahnschienen deutlich teurer ausfallen kann.

Wie kann der Kieferorthopäde oder Kieferchirurg bei schweren Zahnfehlstellungen helfen ?

Will man eine ausgeprägte Kiefer- oder Zahnfehlstellung behandeln lassen, vereinbart man zunächst am besten einen Ersttermin bei einem Kieferorthopäden. In diesem Gespräch kann eine Bestandsaufnahme von Zähnen und Oberkiefer und Unterkiefer gemacht werden, Beschwerden besprochen werden und auch alternative Behandlungsmethoden erörtert werden. Für dieses Gespräch sollte man sich Zeit nehmen und auch alle relevanten Fragen stellen. Häufig werden auch bei einem Erstberatungsgespräch schon Röntgenaufnahmen und Fotos vom Kiefer gemacht anhand derer dann die Behandlungsmöglichkeiten von Oberkiefer oder Unterkiefer besprochen werden.

Auch sollte man in diesem Gespräch bereits über die anfallenden Kosten sprechen und klären ob eine vollständige oder teilweise Kostenübernahme über die Krankenkasse realistisch ist. Hat man sich für eine vorgeschlagene Behandlung entschieden, wird in einem zweiten Beratungstermin der genaue Behandlungsablauf geklärt und es werden auch Abdrücke des Gebisses angefertigt. Für den Fall, dass zusätzlich zur kieferorthopädischen Behandlung auch noch eine vorgelagerte kieferchirurgische Behandlung als Operation notwendig sein sollte, wird zu diesem Zeitpunkt auch ein Termin beim zuständigen Kieferchirurgen vereinbart.

Dieser wird dann in einem Kennenlerntermin mit dem Patienten den chirurgischen Eingriff besprechen und diesen anhand von Modellen die Operation auch erläutern. In manchen Fällen muss auch bereits vor einer Operation zunächst eine kieferorthopädische Behandlung mit einer Spange erfolgen. Findet ein kieferchirurgischer Eingriff statt, so wird dieser als Operation entweder ambulant oder aber stationär ausgeführt. Im Anschluss wird dann eine Zahnspangen Behandlung begonnen oder fortgesetzt.

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