Ab wann Zahnspange bei Kindern?

Viele Eltern, die auffällige Entwicklungen der Zähne ihrer Kinder feststellen, fragen sich , ab welchem Alter eine Zahnspange bei Kindern sinnvoll sein kann und bei welchen Zahnfehlstellungen kann. Dabei stellen sich oft Fragen, ob eine Behandlung schon bei einem Milchzahngebiss angezeigt ist oder ob man warten sollte bis das Wechselgebiss hervorgekommen ist. In diesem Beitrag wollen wir darstellen ab wann Zahnspange bei Kindern angezeigt ist und wie man dabei vorgehen sollte.

Inhaltsverzeichnis

Behandlung Zahnspange – ab welchem Alter Zahnspange?

Wenn im Falle einer Zahnfehlstellung oder auch Kieferfehlstellung eine Zahnspange nötig wird, wird zumeist ab dem 10. Lebensjahr damit begonnen. Allerdings ist es entscheidender als das Alter des Kindes, wie die individuelle Zahnentwicklung vor sich geht und und wie sich die Zahnstellung zeigt. Dabei kann bei sogenannten Frühzahnern eine kieferorthopädische Therapie auch früher begonnen werden als bei Kindern mit einem späteren Durchbruch der Zähne aus dem Kiefer in die Mundhöhle.

Im Allgemeine existiert hierbei eine Richtlinie für die kieferorthopädische Behandlung, an die Zahnärzte und Kieferorthopäden gebunden sind. In dieser Richtlinie heißt es, dass kieferorthopädische Behandlungen nicht vor dem Beginn der zweiten Phase des Zahnwechsels, also dem späten Wechselgebiss begonnen werden sollen. Dies bedeutet im Normalfall, dass diese nicht vor dem 10. bis 13. Lebensjahr beginnen sollte, denn in dieser Phase werden die Milcheckzähne und Seitenzähne durch ihre Nachfolger ersetzt.

Dabei sind dann kieferorthopädische Maßnahmen vor dem Beginn dieser zweiten Phase des Zahnwechsels nach der Richtlinie nur in Ausnahmefällen angezeigt. Hierzu gehören z. B. Fälle mit einem besonderem „Behandlungsbedarfsgrad“ – wie z. B. bei einem Kreuzbiss oder einem offenen Biss, oder auch bei einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte. Außerdem ist eine Ausnahme auch gegeben, wenn man bei einem vorzeitigem Milchzahnverlust Lücken offen halten will.

Mehr zum Thema: Kreuzbiss

Ab wann Zahnspange bei Kindern? – Die Frühbehandlung

Wie bereits ausgeführt, soll eine kieferorthopädische Behandlung beim Milchgebiss oder auch in der ersten Phase des Zahnwechsel, die Ausnahme sein. Deshalb ist sie auch nur angezeigt bei ausgeprägten Zahnstellungsanomalien, die sich verschlimmern könnten, eine Wachstumshemmung zur Folge haben könnten oder wenn eine erfolgreiche Behandlung zu einem späteren Zeitpunkt sehr erschwert wäre oder sogar unmöglich erscheint.

Nach der kieferorthopädischen Richtlinie soll außerdem eine Frühbehandlung nicht vor dem 4. Lebensjahr beginnen und auch innerhalb von sechs Kalenderquartalen abgeschlossen werden können. Jedoch werden auch in seltenen Ausnahmefällen schon Säuglinge kieferorthopädisch behandelt, wenn extreme Anomalien, wie z. B. eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte vorliegen als , angeborene Fehlbildung.

Wann ist eine Frühbehandlung sinnvoll?

Bei manchen Kindern kann man Stellungsanomalien der Zähnen oder des Kiefers schon sehr früh bemerken. Für den Fall, dass Eltern Beim Milchgebiss oder dem frühen Wechselgebiss folgende Merkmale feststellen, ist es durchaus angezeigt, einen Kieferorthopäden aufzusuchen:

  • Wenn die Frontzähne sehr weit nach vorne stehen
  • Für den Fall, dass ein frontaler offener Biss vorliegt. Hierbei berühren sich die Frontzähne von Ober- und Unterkiefer nicht. Dies kann z. B. durch dauerhaftes z. B. Daumenlutschen oder Zungeneinlagerungen verursacht werden.
  • Bei einem frontalen Kreuzbiss, der durch eine Überentwicklung des Unterkiefers oder Unterentwicklung des Oberkiefers verursacht wird.
  • Ferner bei einem seitlichen Kreuzbiss, wenn die Seitenzähne des Unterkiefers außerhalb der Seitenzähne des Oberkiefers stehen.
  • Wenn bei einem Kind die Milchzähne zu früh verloren gehen, z. B. durch Karies und die bleibenden Zähne deshalb an der falschen Stelle durchbrechen.

Hierbei kann man auch schon im Alter von ca. 6 Jahren eine kieferorthopädische Praxis aufsuchen, denn es kann evtl. durch eine Behandlung mit einer losen Zahnspange bereits begonnen werden, die Fehlstellung zu korrigieren. Dabei lässt sich in dieser frühkindlichen Phase das beginnende Kieferwachstum optimal für eine Behandlung nutzen und evtl. Spätfolgen können dann vermieden werden. Hierbei wird bei dieser frühkindlichen Untersuchung eine kurze Bestandsaufnahme gemacht und es werden Fotos und eine Abdruck von Ober- und Unterkiefer angefertigt.

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Ab welchem Alter Zahnspange? – Der richtige Zeitpunkt

In den meisten Fällen gehen Eltern mit ihren Kindern erst dann zum Kieferorthopäden, wenn alle Milchzähne bereits ausgefallen sind und die bleibenden Zähne bereits durchgebrochen sind. Allerdings kann dies durchaus ein Fehler sein, der schon zu diesem Zeitpunkt zu Stellungsanomalien von Zähnen und Kiefern führen kann. Dabei lassen sich diese Stellungsanomalien dann auch im späteren Kindesalter nur mit einem erheblichen zusätzlichen Aufwand oder sogar später bei Erwachsenen nur durch eine kieferorthopädische Behandlung in Kombination mit einem kieferchirurgischen Eingriff korrigieren. Deshalb ist es immer ratsam, mit einem betroffenen Kind so früh wie möglich einen Kieferorthopäden aufzusuchen.

Ab wann Zahnspange bei Kindern? – Die Argumente für einen frühen Behandlungsbeginn

Ein besonderer Vorteil eines Behandlungsbeginns bereits beim frühen Wechselgebiss ist die Ausnutzung von Platzreserven die beim Übergang vom Milchzahngebiss entstehen. Hierbei handelt es sich um eine natürlich vorkommende Platzreserve im Seitenzahnbereich, die entsteht, weil die Milchzähne im Seitenzahnbereich größer und voluminöser aufgebaut sind als die ihnen nachfolgenden bleibenden Zähne. Deshalb kann man durch ein frühzeitiges Halten dieser Platzreserven Engstände im Frontzahnbereich auflösen und spätere, komplizierte Behandlungen vermeiden.

Außerdem können sich auch Fehlstellungen von Zähnen und Kiefern ohne eine entsprechende kieferorthopädische Behandlung in der Jugend noch verstärken. Hierbei kann z. B. ein falsch trainiertes Schluckmuster in der Kindheit zu einem offenen Biss führen, der später dann auch die Sprachbildung negativ beeinträchtigen kann. In solchen Fällen kann eine frühe kieferorthopädische Behandlung in Verbindung mit einer logopädischen Behandlung schnelle Erfolge bringen.

Ferner kann ein unbehandelter Fehlbiss bereits im jungen Kindesalter zu sich steigernden Kiefergelenksproblemen und auch einem Zahnfleischrückgang führen. In diesen Fällen kann ein Kieferorthopäde frühzeitig durch eine Funktionsanalyse eine Verbesserung der Kieferlage herbeiführen und dabei dann schwerwiegenden Folgen vorbeugen. Deshalb kann man in Summe sagen, dass es eigentlich keinen zu frühen Besuch bei einem Kieferorthopäden gibt, weile eine frühe Erkennung dentaler und auch skelettaler Probleme eine spätere langwierige und oft auch komplikationen reiche spätere Behandlung vermeiden kann.

Wie kann ein Kieferorthopäde bei der Frage helfen : Ab wann Zahnspange bei Kindern?

Plagen sich Eltern mit der Frage ob eine festgestellte Zahn- oder Kieferanomalie bei ihrem Kind schon ein Grund ist einen Kieferorthopäden aufzusuchen, sollten sie im Zweifelsfall einfach nicht zögern. Dabei kann eine frühe Diagnose von Fehlstellungen bei Zähnen und den Kiefern und eine rechtzeitige Behandlung einem Kind eine durchaus leidvollere Behandlung zu einem späteren Zeitpunkt ersparen.

Ein erfahrener Kieferorthopäde wird bei seinen jungen Patienten eine behutsame Analyse der Zahn- und Kiefer Situation durchführen und bei Bedarf auch angemessene Vorschläge für eine Frühbehandlung machen. Außerdem informiert er natürlich über die möglichen Behandlungsalternativen und auch die Kostenübernahme der Krankenkasse. Er wird den Eltern eines jungen Patienten auch immer aufzeigen, warum eine frühe Behandlung der Fehlstellung durch eine Zahnspange sinnvoll ist und wie dadurch eben spätere Probleme des Kindes vermieden werden können. Lassen Sie sich beraten von einem erfahrenen Kieferorthopäden zur Frage: Ab wann Zahnspange für Kinder?

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FAQ: Ab wann Zahnspange bei Kindern?

Eine Zahnspange ist vor allem dann nötig, wenn Sie oder Ihr Kind von Ihrer Fehlstellung gesundheitlich, dazu zählt auch psychisch, beeinträchtigt werden.
Für Kinder unter 18 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Zahnspange immer dann, wenn der Kieferorthopäde eine Kieferfehlstellung der Indikationsgruppe drei bis fünf nachgewiesen hat. Für die Grade eins und zwei zahlt die gesetzliche Krankenkasse hingegen nicht.
In den meisten Fällen werden kieferorthopädische Behandlungen nach dem 9. Lebensjahr begonnen. Ein Ersttermin zur Vorstellung Ihres Kindes beim Kieferorthopäden sollte spätestens mit 9 oder 10 Jahren erfolgen.
Ein Beitrag unserer Online-Redaktion
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